Ratgeber

Casdorff und Döpfner: Zwei Wege, wie Journalismus an KI scheitert

Ein Ex-Chefredakteur verschweigt den KI-Einsatz, ein Verlagschef stellt ihn demonstrativ zur Schau: Was beide Fehler gemeinsam haben, verrät mehr über Verantwortung als jede Kennzeichnungspflicht.

Christian Gasche Aktualisiert: 17.08.2026

Am 12. Juni 2026 konfrontierte der österreichische Plagiatsjäger Stefan Weber den früheren Tagesspiegel-Chefredakteur Stephan-Andreas Casdorff mit einem Verdacht: mehrere seiner jüngeren Meinungsbeiträge trugen die Handschrift eines Sprachmodells, nicht die eines Mannes mit 40 Jahren Berufserfahrung. Casdorff, zuletzt als „Editor-at-Large" noch redaktionell aktiv, gestand binnen Stunden. Er habe „einen Riesenfehler" gemacht, ließ er die eigene Redaktion wissen. Keine zwei Wochen später leistete sich Springer-Chef Mathias Döpfner das Gegenteil: Er ließ einen Kommentar in der „Welt" komplett von Google Gemini schreiben und schrieb das auch dazu. Zwei Wege zum selben Ergebnis, nur mit umgekehrtem Vorzeichen.

Verschleierung auf der einen Seite, demonstrative Offenheit auf der anderen: Wer die beiden Fälle nebeneinanderlegt, lernt etwas, das über Casdorff und Döpfner weit hinausreicht. Kennzeichnung war beim einen das Problem, beim anderen die vermeintliche Lösung, und trotzdem versagten beide am selben Punkt.

Was Casdorff falsch gemacht hat

Die Tagesspiegel-Redaktion formulierte es in ihrer Stellungnahme vom 12. Juni nüchtern: Casdorff habe redaktionelle Richtlinien verletzt, indem er KI-generierte Texte als eigene ausgegeben habe, ohne den Einsatz offenzulegen. Die Chefredaktion unter Hendrik Tretbar forderte ihn auf, seine publizistische Tätigkeit ruhen zu lassen, betroffene Texte gingen offline. Auch die Jüdische Allgemeine depublizierte zwei seiner Gastbeiträge, nachdem eine Prüfsoftware zwei von vier Texten als „sehr wahrscheinlich" KI-generiert einstufte.

Das eigentliche Vergehen war dabei nicht der KI-Einsatz selbst. Es war die Behauptung, ein Mensch mit jahrzehntelanger Erfahrung habe hier eigenständig gedacht, während in Wahrheit ein Modell den Text produziert hatte und niemand ihn gegen einen Maßstab geprüft hatte. Verschleierung ist die einfachere Variante des Fehlers, weil sie sich zunächst gar nicht wie ein Fehler anfühlt: Der Text liest sich passabel, die Deadline ist eingehalten, niemand fragt nach. Bis jemand fragt.

Wer KI-Texte als eigene ausgibt, verkauft nicht nur einen Text falsch, sondern die eigene Urteilsfähigkeit gleich mit.

Was bei Döpfners Kommentar schiefging

Der Auslöser für Döpfners Auftritt lag bei einem Dritten. Die FAZ hatte einen Gastbeitrag des thüringischen Ministerpräsidenten Mario Voigt gelöscht, weil darin Zitate von Wissenschaftlern wie Jonathan Haidt, Gerald Hüther und Manfred Spitzer auftauchten, die sich nirgends verifizieren ließen: ein klassischer Fabrikationsverdacht, wie ihn Sprachmodelle beim Erfinden plausibler, aber falscher Belege gerne produzieren. Döpfner reagierte am folgenden Wochenende mit einem eigenen Kommentar in der „Welt", von Google Gemini geschrieben und offen so gekennzeichnet. Die Pointe, die vermutlich keine sein sollte: Der KI-Text enthielt selbst wieder unbelegte Aussagen zu genau jenen Haidt-Zitaten, um die der ganze Streit sich drehte.

DJV-Bundesvorsitzender Mika Beuster nannte das gegenüber der Fachpresse einen „Bärendienst" am Journalismus und stellte die naheliegende Frage: Wozu noch bezahlten Journalismus, wenn ein Verlagschef selbst zeigt, dass eine KI leitartikelfähig ist, ganz ohne Prüfung? Ein Springer-Sprecher distanzierte sich, der Text solle „zum Nachdenken anregen" und spiegele nicht Döpfners persönliche Meinung. Was er allerdings ziemlich genau spiegelte, war das Kernproblem: Kennzeichnung sagt, wer den Text geschrieben hat. Sie sagt nichts darüber, ob ihn jemand geprüft hat.

Freigabe ist nicht Verantwortung. Diesen Unterschied lernt man nicht aus einer Richtlinie, sondern erst, wenn man selbst einmal einen KI-Entwurf zu schnell durchgewinkt hat; mir ist das in den ersten Monaten mit Sprachmodellen auch passiert, bei einer Kundenpressemitteilung, die eine Zahl falsch übernahm, weil ich dem glatten Ton mehr vertraute als meiner eigenen Recherche. Der Unterschied zu Döpfner: Es ging nicht in Druck, bevor ich es gemerkt habe.

Zwei Fehler, eine gemeinsame Wurzel

Was beide Fälle eint, benannte ausgerechnet Tretbar, Casdorffs eigener Nachfolger als Tagesspiegel-Chefredakteur. Er widersprach Döpfner öffentlich und zog eine klare Grenze: Ein Sprachmodell darf beim Schreiben helfen, es darf nicht an die Stelle der Person treten, die für das Geschriebene geradesteht. Genau das war bei Casdorff das Problem, weil die Person verschwand, und bei Döpfner, weil die Prüfung verschwand, obwohl die Person sichtbar blieb.

Für die eigene redaktionelle Praxis lassen sich daraus drei Prinzipien ableiten, die weit über Zeitungsredaktionen hinausgelten, auch für Pressestellen und Kommunikationsabteilungen im Mittelstand. Erstens: Kennzeichnung ist eine Transparenzpflicht, keine Qualitätssicherung; sie sagt dem Leser, womit er es zu tun hat, sie sagt nichts darüber, ob der Text stimmt. Zweitens: Wer einen KI-Text freigibt, haftet dafür wie für einen selbst geschriebenen, ganz gleich, wie viel Prozent Maschine darin stecken. Und drittens, das ist die unbequemste Lehre: Ein Modell, das flüssig schreibt, überzeugt schneller als eines, das inhaltlich stimmt, und genau dieser Vorsprung an Überzeugungskraft ist die eigentliche Gefahr, nicht das Werkzeug selbst.

Kennzeichnung ersetzt keine inhaltliche Arbeit; sie verschiebt nur, wer für die fehlende Arbeit geradestehen muss.

Warum das mehr als eine Medienposse ist

Es wäre bequem, beide Fälle als Eitelkeiten zweier Alphajournalisten abzutun, eine Fußnote der Sommerdebatte 2026. Wer für ein Unternehmen kommuniziert, das selbst mit KI-Texten arbeitet oder darüber nachdenkt, findet in Casdorff und Döpfner ein Labor im Kleinformat: dieselben zwei Wege, an KI zu scheitern, gibt es auch in der Unternehmenskommunikation, nur ohne die mediale Aufmerksamkeit, die einen Fehler ans Licht bringt. Eine Pressemitteilung mit erfundenem Kundenzitat, ein LinkedIn-Post mit einer Studie, die es so nicht gibt: Der Mechanismus ist derselbe, nur die Öffentlichkeit fehlt, bis sie eines Tages doch da ist. Genauer beschreibt das der Artikel zur Kennzeichnungspflicht und dem Irrtum vieler Spiegel-Pioneer-Redakteure, der zeigt, wie schnell aus einer gut gemeinten Regel eine Scheinsicherheit wird.

Bei SIGMA Communication bauen wir deshalb keine Kennzeichnungsrichtlinien, sondern Prüfprozesse: eine feste Instanz, die jeden KI-Text gegen einen vorher definierten Maßstab hält, bevor er das Haus verlässt. Das kostet Zeit, die Casdorff sich offenbar sparen wollte und die Döpfner offenbar für verzichtbar hielt, weil die Kennzeichnung ja ohnehin dastand.

Der Unterschied zwischen einem KI-Text mit menschlichem Feigenblatt und einem menschlichen Text mit KI-Unterstützung entscheidet am Ende, ob Journalismus als Handwerk mit eigener Position überlebt oder zur Kulisse für ein Sprachmodell wird, das niemand mehr gegenliest. Casdorff hat die Kulisse verschwiegen. Döpfner hat sie ausgestellt. Beide haben sie stehen lassen, ohne dahinter noch selbst zu arbeiten.

Was bleibt, ist eine unbequeme Frage für jede Redaktion und jede Kommunikationsabteilung, die gerade ihre eigenen KI-Regeln schreibt: Würde der eigene Fehler auffallen, bevor ihn ein Plagiatsjäger oder ein Wettbewerber findet?

Häufige Fragen

Was ist beim Fall Casdorff genau passiert?

Der frühere Tagesspiegel-Chefredakteur Stephan-Andreas Casdorff ließ als „Editor-at-Large" mehrere Meinungsbeiträge von einer KI verfassen, ohne dies zu kennzeichnen. Der Plagiatsjäger Stefan Weber deckte den Fall am 12. Juni 2026 auf, Casdorff räumte den Verstoß ein und musste seine publizistische Tätigkeit vorerst ruhen lassen.

Warum geriet Mathias Döpfner wegen eines KI-Textes in die Kritik, obwohl er die KI-Nutzung offen kennzeichnete?

Döpfner ließ einen Kommentar in der „Welt" vollständig von Google Gemini schreiben und wies das offen aus. Der Text übernahm jedoch selbst unbelegte Zitatbehauptungen aus dem Vorfall, den er kommentieren sollte. Kennzeichnung allein verhinderte den inhaltlichen Fehler nicht.

Wer haftet für einen KI-generierten Text im Journalismus?

Rechtlich und redaktionell haftet, wer den Text freigibt und veröffentlicht, unabhängig davon, ob eine KI am Entwurf beteiligt war. Kennzeichnung ist eine Transparenzpflicht, keine Haftungsbefreiung: Sie ersetzt nicht die inhaltliche Prüfung vor der Veröffentlichung.

Wer das geschrieben hat

Christian Gasche ist Journalist, Redenschreiber und Berater in Frankfurt am Main. Seit 1992 schreibt er für Unternehmen, Verbände und öffentliche Auftraggeber, seit 2002 unter eigenem Namen als SIGMA Communication. Heute richtet er Kommunikationsabteilungen darauf ein, KI in ihre redaktionellen Abläufe einzubauen, ohne die Verantwortung für das Ergebnis abzugeben. Mehr über Christian Gasche


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